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    Organisation der Beerdigung

Ratgeber zum Thema Organisation einer Beerdigung

Ein geliebter Mensch ist gegangen und plötzlich stehen Sie vor der Organisation der Beerdigung? Dann erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wichtige, das es nun zu beachten gilt. Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation der Beerdigung wünschen, greifen wir Ihnen in dieser schweren Zeit gerne unter die Arme. 

Wir übernehmen gerne die Organisation der gesamten Beerdigung, planen die Trauerfeier, vermitteln Ihnen einen guten Trauerredner sowie Floristen, beauftragen den Druck der Trauerkarten und, und, und. …

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Lassen Sie sich von Bestattungen Ruther bei der Organisation der Beerdigung helfen:

Umfassende persönliche Beratung und Betreuung

Sorgfältige Erledigung der bürokratischen Formalitäten

Hilfe bei der Wahl der Bestattungsart und Grabstätte

Große Auswahl an unterschiedlichen Urnen und Särgen 

Gründliche Planung und Durchführung der Trauerfeier

Vermittlung eines empathischen Trauerredners 

Individueller Trauerschmuck und Trauerfloristik 

Organisation der Überführung des Leichnams 

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Bestattungsfrist: Bis wann muss die Beerdigung erfolgen?

Die Bestattungsfrist in Deutschland betrug bisher sieben Tage. Mittlerweile wurde die Frist, innerhalb der die Beerdigung eines Verstorbenen erfolgen muss, jedoch auf zehn Tage verlängert. Die Bestattungsfrist beginnt mit dem Tag des Todes.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die eine Verlängerung der Bestattungsfrist erlauben: So ist es möglich, die Bestattungsfrist über die zehn Tage hinaus zu verlängern, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Zum Beispiel, wenn die Kremierung länger dauert oder ausländische Gäste auf der Beerdigung erwartet werden, kann die Organisation der Feier und Anreise mehrere Wochen dauern und die Bestattungsfrist entsprechend angepasst werden.

Welcher Bestatter ist zuständig?

Direkt nach dem Ableben eines geliebten Menschen sind Trauer und Verunsicherung zunächst groß: Welcher Bestatter ist eigentlich zuständig? Grundsätzlich sind Sie frei in der Wahl des Bestatters. Doch weil der Bestatter einer der ersten und wichtigsten Ansprechpartner ist, sollten Sie die Auswahl nicht übereilt treffen. 

Deswegen laden wie Sie zu einem persönlichen und unverbindlichen Kennenlerngespräch in unser Bestattungsinstitut nach Pforzheim ein. Wir beraten Sie einfühlsam und kompetent bis ins Detail und legen Ihnen eine Darstellung unserer angebotenen Dienstleistungen sowie der dadurch entstehenden Kosten vor. Scheuen Sie nicht, uns für Sie wichtige Fragen zu stellen. Bei uns sind Sie zu jeder Zeit gut aufgehoben und beraten.

Was kostet eine Beerdigung?

Was eine Beerdigung kostet, ist abhängig von der gewählten Bestattungsart, dem Bestattungsort und den Bestatterleistungen, die in Anspruch genommen werden. Je nachdem für welche Form der Beisetzung Sie sich entscheiden und ob die Beerdigung beispielsweise auf einem herkömmlichen Friedhof oder einem unkonventionellen Friedwald erfolgen soll, können die Kosten stark auseinandergehen. 

Mehr Informationen zum Thema Bestattungskosten finden Sie in unserem Ratgeber. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, gehen Ihre Wünsche sowie die zu erwartenden Kosten mit Ihnen im Detail durch und helfen Ihnen bei der Organisation der Beerdigung.  

Sie möchten von uns beraten werden?
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Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Die Organisation einer Beerdigung stellt Angehörige nicht nur vor eine emotionale, sondern auch vor eine finanzielle Herausforderung. Wenn der Verstorbene sich nicht im Rahmen einer Bestattungsvorsorge selbst um die Organisation und Deckung der Kosten für seine Beerdigung gekümmert hat, werden die Bestattungskosten in der Regel unter seinen Erben aufgeteilt. 

Können die Erben die Beerdigung allerdings nicht alleine finanzieren oder deckt die Erbmasse die Kosten nicht ab, stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?“ In einem solchen Fall können die Angehörigen mit geringem Einkommen eine Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (Sozialgesetzbuch) beantragen. Bei Bewilligung trägt das Sozialamt die Beerdigungskosten. 

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Wie und wo kann ich die Sterbeurkunde beantragen?

Wenn ein Mensch verstirbt, muss dessen Tod in einem offiziellen Dokument, der sogenannten Sterbeurkunde, bestätigt werden. In der Sterbeurkunde werden der Todeszeitpunkt und der Sterbeort des Verstorbenen festgehalten. Um das Beantragen der Sterbeurkunde kümmern wir uns für Sie. Generell nehmen wir Ihnen alle Formalitäten ab sowie die Organisation und Durchführung der gesamten Beerdigung, sodass Sie sich auf das Wesentliche und zwar die Bewältigung der Trauer konzentrieren können.

Ausgestellt wird die Sterbeurkunde vom zuständigen Standesamt. Dort muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Je nach Familienstand des Verstorbenen sind dafür unterschiedliche Dokumente im Original nötig wie etwa der Totenschein, der Personalausweis und die Geburtsurkunde.

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Bestattung im eigenen Garten – geht das?

Besonders Menschen, die sich eine unkonventionelle Beerdigung wünschen und sich besonders naturverbunden fühlen, fragen sich, ob eine Bestattung im eigenen Garten möglich ist. In Ländern wie der Schweiz, Holland oder auch Tschechien ist es Angehörigen durchaus möglich, die Asche des Verstobenen mit nach Hause zu nehmen und die Urne beispielsweise auf einem Kaminsims aufzustellen, wie man es aus Filmen kennt. Angehörigen steht es aber auch frei, eine kleine intime Bestattung im eignen Garten zu organisieren.

In Deutschland hingegen ist die Mitnahme der Urne nach Hause nicht gestattet. Hierzulande schreibt der Gesetzgeber eine Friedhofspflicht vor. Der Leichnam oder die Asche von Menschen darf nur in dafür vorgesehenen Bereichen wie auf einem Friedhof oder in einem Friedwald beigesetzt werden. Für all diejenigen, die nach Ihrem Ableben eins mit der Natur werden wollen, bietet sich demnach zum Beispiel eine Waldbestattung als Alternative zur Bestattung im eigenen Garten an.

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Kann ich für die Beerdigung Sonderurlaub beantragen?

Die Organisation einer Beerdigung kostet Zeit. Nicht zuletzt sind Hinterbliebene im Trauerfall kaum in der Lage, ihrer Arbeit wie gewohnt nachzugehen. Damit Angehörige ausreichend Zeit haben, sich um die Organisation der Beerdigung des Verstorbenen zu kümmern und ihre Trauer zu verarbeiten, gibt es Sonderurlaub im Todesfall.

Sonderurlaub steht allerdings lediglich Hinterbliebenen ersten Verwandtschaftsgrades zu. Das bedeutet Sonderurlaub wird in der Regel für eine Beerdigung nur gewährt, wenn ein Elternteil, ein Ehe- beziehungsweise Lebenspartner oder ein Kind verstirbt. Der Sonderurlaub im Todesfall erstreckt sich über zwei Tage.

Haben Sie Fragen zur Organisation oder Durchführung einer Beerdigung, die nicht auf dieser Seite beantwortet werden? Dann zögern Sie bitte nicht, sondern nehmen noch heute Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Beerdigung an.

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